Der Gürtel wird enger
Viele Immobilienbesitzer sind spätestens seit diesem Jahr in heller Aufruhr. Im Bundestag wurde im April diesen Jahres ein Antrag dafür eingereicht, dass es möglich werden soll, Bürger per Gesetz zu enteignen und es steht ein zentrales Immobilienregister zur Debatte. Auch der aktuelle laufende Zensus wirft viele Fragen auf.

Allerdings ist vielen nicht bewusst, dass bereits seit jeher im Grundgesetz die Möglichkeit verankert ist, privates Eigentum zu enteignen. So steht in Artikel 14 unter Absatz 3 zu lesen, dass eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit zulässig ist. Wie wir in den letzten zwei Jahren erfahren haben, ist das Allgemeinwohl ein dehnbarer Begriff, der unter dem Deckmantel der Moral und Anständigkeit, so manch eine Unmenschlichkeit rechtfertigt.

Eine klassische Immobilienenteignung kann also durchgeführt werden, sofern sie der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Diese können z.B. sein: öffentliche Baumaßnahmen, Abbau von natürlichen Ressourcen mit Grundlage des Baugesetzbuchs. Bei dieser Art der Enteignung gibt es zumindest noch ein Entschädigungsangebot von der Verwaltung. Anders aber sieht es aus, bei folgender Art der Enteignung:

Enteignung durch Heranziehung
Aufgrund von öffentlichen Maßnahmen zur Instandhaltung der Infrastruktur oder zur Sanierung nach Wetterkatastrophen, wie jüngst durch den Tornado in Paderborn, können Anlieger per sogenannter Heranziehung finanziell an den Kosten beteiligt werden. Diese können auch mal in einer fünf oder gar sechsstelligen Höhe sein und jeder kann sich ausrechnen, was passiert, wenn dies einen gering Verdienenden oder Rentner trifft.

Enteignung in der deutschen Geschichte
Historisch gesehen, kennen viele die Erzählungen ihrer Großeltern von der schmerzhaften Geldentwertung durch die Währungsreform 1948 von Reichsmark zu DM. Verbindlichkeiten blieben eins zu eins bestehen aber im gleichen Zuge gab es für 100 Reichsmark nur noch 6,50 DM.  Vor dem Hintergrund der Inflation und der Kriegsschulden gab es nach diesem vorbereitenden Schritt im Jahr 1952 den Lastenausgleich für Bürger mit Sachvermögen, insbesondere Immobilien. 

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Auf alle Vermögenswerte wurde daraufhin ein Lastenausgleich von 30% an den Staat abgeführt. Durch diese enorme finanzielle Last wurde dann über 30 Jahre in 1/4-jährlichen Raten an den Staat abgezahlt. 1982 endete das Lastenausgleichsgesetz mit den letzten Raten.

Es wäre also nicht das erste Mal in der Geschichte, dass die Menschen vor dem Hintergrund von Krisensituationen abkassiert werden.

Wir erinnern uns noch an die Finanzkrise 2008, als Banken und Investoren von den Staaten „gerettet“ wurden. Breite Bevölkerungsschichten, insbesondere in Deutschland wurden über Minuszinsen und extreme Preissteigerungen der Vermögensgüter durch eine Geldschwemme der Zentralbanken quasi teilenteignet.

Die hohen Preise der Immobilien bedeuten auch heute nicht, dass diese mehr Wert geworden wären. Die Währungen (insbesondere Euro und US-Dollar) sind durch die Geldschwemme einfach weniger wert. Ein Crash scheint unvermeidlich.

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Nennenswert sind in diesem Zusammenhang auch zwei Gesetzesänderungen des Deutschen Bundestags im Herbst 2019, also noch vor Corona: Änderung von Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (Lastenausgleichsgesetz) vom 12.12.2019 mit Geltung ab dem 01.01.2024 in Verbindung mit dem neuen 14.  Sozialgesetzbuch (SGB XIV), das die Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen von Personen regelt, die durch eine Schutzimpfung oder durch sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.

Fazit: Ab dem 01.01.2024 kann durch einen Lastenausgleich in den Vermögenswerten der gesamten Bevölkerung eine Entschädigung von Impfgeschädigten durchgeführt werden.

Wie zu sehen ist, hat Enteignung viele Gesichter und im Zuge der sich zuspitzenden Krisen, könnte es hilfreich sein, sich das momentan noch vorhandene Zeitfenster zunutze zu machen, um seine Immobilie und sein Vermögen vor Zugriff Dritter zu sichern.

Wie das geht wird im nächsten Insider-LIVE-ZOOM am 24. August angesprochen.

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