Was tun wenn das menschgemachte “Recht” versagt?
Die Rechtssprechung scheint einseitig und nimmt meist keine Rücksicht auf individuelle, menschliche Bedürfnisse. Worauf kann sich also ein Mensch berufen, wenn alles menschgemachte Recht versagt, um seine Würde zu schützen und zu wahren?
Im Visier
Seit Beginn der C o r o n a – Krise fällt eines auf: Menschen geraten immer wieder ins Visier von polizeilichen und anderweitigen Verfolgungen, wenn sie aus der Reihe tanzen, die Pflichten der Einhaltung der Regeln nicht strikt befolgen und z.B. ein Attest für das Nichttragen einer Maske oder eine Impfunfähigkeitsbescheinigung ausstellen bzw. verwenden und sie werden dafür belangt. Und das, obwohl anfangs laut der C- Verordnung nicht einmal ein Attest als Nachweis für eine Unzumutbarkeit des Maskentragens verlangt wurde. Doch später wurde in der Verordnung der Zusatz hinzugefügt, dass die Unzumutbarkeit „in der Regel“ durch ein Attest nachgewiesen werden sollte.
Regel oder Ausnahme
Hier ist leicht zu übersehen, dass „in der Regel“ bedeutet, dass es auch dafür Ausnahmen gibt und nicht zwingend in jedem Fall ein Attest verlangt werden muss oder soll. Leider öffnet eine breite Auslegung der „Rechtslage“ Tür und Tor für Willkür.
Kürzlich wurden Bekannte am Frankfurter Flughafen zwei Tage bevor die Maskenpflicht dort aufgehoben wurde von der Polizei mitgenommen und ihr Maskenattest beschlagnahmt. Sie wurden pauschal der Urkundenfälschung beschuldigt, obwohl es sich um ein echtes Attest handelte.
Das ist nicht das erste Vorkommnis dieser Art, das mir zu Ohren gekommen war.
Hier ein weiterer Fall: Erst vor wenigen Tagen bekam ich eine Zuschrift wo eine Familie aufgrund der Immunitätsbescheinigung für Masern in Bedrängnis sei. Der Sachbearbeiter beim Gesundheitsamt erkannte die Impfunfähigkeitsbescheinigung der Tochter nicht an, da die dort aufgeführten Gründe nicht ausreichend für eine Impfunfähigkeitsbescheinigung seien.
Interessant die Tatsache, dass sich Sachbearbeiter plötzlich zu medizinischen Sachverständigen aufschwingen.
Abgesehen davon, dass hier ein Amtsarzt zur Prüfung des Falles hinzugezogen werden kann und möglicherweise ein triftiger Grund für eine saftige Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter gegeben ist, keimt unweigerlich die Frage auf:
Auf welches Recht kann sich ein Mensch berufen, wenn das menschgemachte Recht versagt?
Die höchste Instanz
Wenn alle irdischen Instanzen versagen, die Rechte der Menschen zu wahren, so hilft nur eines:
sich auf die höchste bekannte überirdische Instanz zu berufen: Gott. Jede Religion und auch bestimmte spirituelle Bewegungen ohne Religionszugehörigkeit kennen ihre höchste Instanz, die verschiedene Namen hat. Das Wesen Gott, der Schöpfer der Schöpfung kann für alle Menschen diese Instanz in Rechtsfragen sein. Ungeachtet des Namens, der Bezeichnung und der Religion. Es hilft allerdings, wenn eine „heilige Schrift“ vorhanden ist, aus der man zitieren kann.
Das rechtliche Stichwort hier ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Im Grundgesetz ist diese im Artikel 4 geregelt. Das Juraforum schreibt dazu:
Unter Glauben kann die gefühlsmäßige Überzeugung des Einzelnen bezüglich der Stellung des Menschen sowie seine Beziehung zu überirdischen Mächten verstanden werden. Wohingegen Gewissen eine orientierte und verpflichtende Entscheidung zwischen Gut und Böse bedeuten kann.
Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist weltweit ein wichtiger Grundsatz und Bestand vieler Gesetze, so z. B. in:
- Artikel 18 Abs. 1 bis 4 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt)
- Artikel 14 der Kinderrechtskonvention
- Artikel 9 EMRK (Europäischen Menschenrechtskonvention)
Zwar könnte man auch hier einwenden, dass ja auch all das wiederum menschgemachte Regeln sind und auch die Glaubensfreiheit wieder nur ein menschliches Konzept, lediglich eine Idee ohne Substanz sei.
Die Besonderheit hier ist: Zwischen überirdischen Kräften und dem Menschen hat kein Blatt Papier Platz, kein Verbot, keine Verordnung, kein Statut. Kein Sachbearbeiter, kein Polizist, kein Richter kann sich zwischen den Menschen und die höchste bekannte, überirdische Instanz stellen, da diese nur auf der niedrigeren Personenebene agieren. Was steht jetzt höher in der Hierarchie? Das Wort Gottes oder die 9. Infektionsschutzverordnung der Baden-Württembergischen Landesregierung?
Hilfreiche Bibelverse
„Christus ist das Ende des Gesetzes;…“ (Römer 10, 4). Wird man beschuldigt oder werden Forderungen erpresst, dann hilft der nachfolgende Bibelvers: „Gott hat den Schuldschein, der uns mit seinen Forderungen so schwer belastete, für ungültig erklärt. Ja, er hat ihn zusammen mit Jesus ans Kreuz genagelt und somit auf ewig vernichtet.“ (Kolosser 2,14).
Bei Schwierigkeiten mit der C o r o n a – Jurisdiktion:
„Hört auf mich, den HERRN, euren Gott, und lebt so, wie es mir gefällt! Haltet euch an meine Gebote und Weisungen! Wenn ihr das tut, werdet ihr keine der Krankheiten bekommen…, denn ich bin der HERR, dein Arzt“ (2.Mose 15,26).
„Die ganze heilige Schrift ist von Gott eingegeben.“ (2. Timotheus 3,16). „Denn bei Gott gibt es kein Ansehen der Person;“ (Römer 2,11) und „Das Ansehen der Person vor Gericht ist nicht Recht.“) (5. Mose 1,17).
Fazit
Das Überirdische, wie die Bezeichnung erkennen läßt, steht über dem irdischen Recht in der Rangordnung und kann somit ungeachtet der weltlichen Rechtslage dem Individuum helfend den Rücken stärken. Es liegt allerdings am Individuum selbst, es für sich geltend zu machen. Nach dem Motto: Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott.
PS: Wirklich etwas bewegen
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